Teilnahmebedingungen
Alle Fahrer verpflichten sich die jeweiligen Ausschreibungen, das Reglement, den Haftungsverzicht und dergleichen zu lesen und erkennen diese an. Die Fahrer verpflichten sich diese in allen Punkten anzuerkennen und sie zu befolgen.
Mit Abgabe einer Nennung oder der Jahreseinschreibung erklärt der:die Fahrer:in sich ausdrücklich auf Ansprüche, strafrechtlicher und zivilrechtlicher Natur, für Schäden jeder Art, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, gegen den Veranstalter, dessen Helfer und Helfershelfer, Behörden und allen Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen zu verzichten.
Alle Fahrer:innen bestätigen uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen zus ein, das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen des FIA-Anhang-K bzw. dem Reglement der jeweiligen Ausschreibung entspricht und nur in technisch und optisch einwandfreien Zustand bei den jeweiligen Veranstaltungen eingesetzt wird.
Die Einschreibung ist erst mit der ordnungsgemäßen und fristgerechten Bezahlung der Einschreibegebühr gültig. Punkte im Gesamtklassement werden nur eingeschriebenen Fahrer:innen zuerkannt.
Die Nennung für die jeweiligen Veranstaltungen haben bis zum definierten Nennschluss zu erfolgen. Das Nenngeld muss auch bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn überwiesen werden.
Eine Refundierung der Nenngebühr aufgrund einer Stornierung der Anmeldung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit 100%, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit 50% möglich. Danach kann die Nenngebühr auch bei Nichtteilnahme der Veranstaltung nicht mehr refundiert werden. Offizieller Veranstaltungsbeginn ist jeweils der Donnerstag vor dem jeweiligen Rennwochenende. (Das heißt man kann bis Donnerstag in der Vorwoche bekanntgeben, dass man nicht doch nicht teilnimmt und bekommt noch zB 50 % refundiert)
Mit Abgabe der Nennung beauftragt der:die Fahrer:in zugleich den Promotor Business Consulting GmbH, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Serie erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Ausschreibung ergeben, zu ergreifen. Er:Sie nimmt zur Kenntnis, dass die allfälligen Seriensponsoren auf dem jeweiligen Wettbewerbsfahrzeug den Anforderungen entsprechend positioniert werden müssen. Jeder Teilnehmer nimmt ausschließlich auf eigene Gefahr an den Rennläufen teil. Der Promotor und deren Helfer übernehmen keinerlei Haftung. Eine entsprechende Bewerber- und Fahrerlizenz ist zwingend vorgeschrieben (ausgenommen Classica Trophy).
Die eingeschriebenen Classica Trophy Teilnehmer erhalten den Leihtransponder kostenlos und bekommen einen Rabatt auf das jeweilige Nenngeld.
Der Promotor behält sich vor, Nennungen – ohne Angabe von Gründen – abzulehnen bzw. zurückzuweisen.
Die Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher kann es zu Änderungen im Programm, etwa bei Zeitplänen, Einteilungen der Serien, etc. kommen, die sich der Veranstalter vorbehält.
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und es erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von allfälligen bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträgen. Ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendungen jeder Art ist ausgeschlossen.
Sollte die Veranstaltung kurzfristig, aufgrund von höherer Gewalt, abgesagt werden können allfällig eingezahlte Teilnehmerbeiträge nicht refundiert werden.
Eine Fahrerbesprechung mit Anwesenheitspflicht aller Fahrer findet bei jeder Veranstaltung statt. Ein Teilnahme ist verpflichtend. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Eine Refundierung des Nenngeldes ist nicht möglich.
Jeder Teilnehmer wählt seine Geschwindigkeit so, dass er seine Runden sicher fahren kann und weder sich, noch andere Teilnehmer beim Fahren und Überholen gefährdet.
Bei Unfällen mit Sachschäden an der Rennstrecke / Einrichtungen davon ( zB Leitplanke, …) ist ein Selbstbehalt von 20 % des verursachten Schadens vom Verursacher an den Veranstalter zu entrichten!
Kein Fahrer bzw. Teilnehmer darf Alkohol in irgendeiner Form konsumieren, bevor das Training, die Qualifikation und das Rennen für seine Klasse für den Tag beendet ist.
Kein Offizieller darf Alkohol konsumieren, bevor seine Aufgaben für den Tag beendet sind.
Jeder, der am Tag der Veranstaltung Alkohol konsumiert hat, darf an diesem Tag nicht teilnehmen und kann vom Rest der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Einnahme von rauschmittelartigen Substanzen oder anderer Drogen (einschließlich Marihuana), die die Fähigkeit zur sicheren Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen, ist ausdrücklich verboten.
Vor der Einnahme von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die Fähigkeit zur sicheren Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen können, sollten die offiziellen Stellen konsultiert werden.
Jeder Teilnehmer, der gegen dieses Verbot verstößt, wird von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen, bis die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Rennleiters geklärt ist.
Stand: 01.01.2023